Rauchen  und  Huntington

Überlegungen und Empfehlungen zur Gesamtproblematik


1. Einleitung

 

Immer wieder führt das Thema Rauchen in Huntington-Familien zu Meinungsverschiedenheiten, denn „Rauchen ist ja so ungesund“. Aber wenn ein Huntington-Erkrankter raucht, ist es für ihn offensichtlich wichtig. Nach etlichen Verlusten, gegen die er sich nicht hat wehren können wie Arbeitsplatz, Führerschein oder Freunde, gibt es einen Bereich, in dem er an einer lieb gewordenen Gewohnheit festhalten kann – das Rauchen. Das ist vielen Betroffenen vor allem deshalb bedeutend, weil es oft das Einzige ist, das ihnen noch bleibt und das für sie ein Symbol der Unabhängigkeit darstellt. Daher tritt der Aspekt der Gesundheit meist in den Hintergrund. In den Vordergrund muss dann der Sicherheitsaspekt gestellt werden. Das vorliegende Infoblatt enthält Empfehlungen zur Gesamtproblematik.

 

2. Gesundheitsaspekte

 

Rauchen ist unter gesundheitlichen Gesichtspunkten nicht gerade das Klügste, was der Mensch sich erdacht hat. Neben Nikotin gilt dies in gleicher Weise für andere so genannte Genussgifte wie Koffein und Alkohol, mit denen nicht nur Huntington-Betroffene äußerst sparsam umgehen sollten. So kann beispielsweise Alkohol einzelne Symptome der Krankheit verstärken, Kaffee die Wirkung von Medikamenten vermindern und, nach einer neuen Studie, Rauchen auch das Gehirn schädigen.

 

Eine allseits bekannte mögliche Folge des Rauchens – neben Lungenkrebs – ist das „Raucherbein“, medizinisch korrekter als periphere arterielle Verschlusskrankheit der Beine benannt. Dieses Leiden entsteht durch Verengung, in schweren Fällen durch Verschluss der die Beine versorgenden Arterien. Es verursacht in fortgeschrittenem Stadium starke Schmerzen, fesselt den Patienten an Haus und Rollstuhl und führt letztlich zu Zerstörungen des Gewebes. Aus diesem Grund werden beispielsweise in Deutschland jährlich etwa 30.000 Fuß- und Beinamputationen vorgenommen. Nun haben Forscher herausgefunden, dass Rauchen auch zu Gedächtnisverlust und Demenz führen kann.

 

Demenz als Folge der Huntington-Krankheit entsteht, weil das defekte Huntingtin-Gen bestimmte Zellen im Gehirn nach und nach zerstört. Dieser Zustand kann durch Rauchen verschärft werden, weil Nikotin durch seine gefäßverengende Wirkung die Durchblutung stört, auch im Gehirn. Darüber hinaus schädigen die im Tabakrauch enthaltenen freien Radikale die Blutgefäße. Freie Radikale sind hoch reaktive Moleküle, die auf Zellen und in diesem Fall auf die Innenwände der Blutgefäße schädlich wirken. Diese verlieren ihre glatte Oberfläche und es kommt zu Ablagerungen (Arteriosklerose = Arterienverkalkung). Die Durchblutung verschlechtert sich, beginnend an den vom Herzen weitest entfernten und somit ohnehin schlechter durchbluteten Körperteilen, also den Füßen (daher das Raucherbein), aber schließlich auch im Gehirn.

 

Zur Behandlung der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit gehört unter anderem intensives Gehtraining. Weil mit Fortschreiten der Huntington-Krankheit das Gehen speziell und kontrolliertes Bewegen generell zunehmend schwieriger werden, sind Betroffene von einer derartigen Therapie weitgehend ausgeschlossen. Zwar entwickeln sich die vorgenannten Folgen des Rauchens in der Regel später als die Folgen der Huntington-Krankheit, aber zumindest im Sinne einer höheren Lebensqualität dürften die genannten Auswirkungen Grund genug sein, das Rauchen rechtzeitig einzustellen.

 

3. Sicherheitsaspekte

 

Wenn man den Gesundheitsaspekt vernachlässigt, bleibt der Sicherheitsaspekt. Eine Zigarette zu halten und zu rauchen erfordert komplexe motorische Fähigkeiten, die der Betroffene zunehmend verliert. Unter diesem Aspekt birgt Rauchen ein hohes Risiko, denn eine herunter gefallene Zigarette bedeutet für den Raucher Verletzungs- und für die Mitbewohner Feuergefahr. Brandwunden am Körper, Brandlöcher in der Kleidung oder in Brand gesetzte Zimmer auf Grund des Unvermögens, mit einer brennenden Zigarette sicher zu hantieren, sprechen für sich. Konsequenterweise sollten Betroffene nur unter Aufsicht rauchen, damit für die nötige Sicherheit gesorgt ist.

 

4. Rauchhilfen

 

Für Menschen mit Behinderung, die trotz der negativen gesundheitlichen Folgen rauchen, gibt es verschiedene Hilfsmittel. Sie ermöglichen das Rauchen, auch wenn der Betroffene eine Zigarette nicht selbst halten kann. Andere Rauchhilfen erhöhen die Sicherheit in Bezug auf Brandgefahr.

 

Um Verbrennungen zu verhindern, kann man mit feuerfester oder feuerhemmender Kleidung vorsorgen, wie sie für bestimmte Handwerksberufe verfügbar ist (zum Beispiel für Schweißer). Im Sanitätshandel gibt es den so genannten Raucherlatz: eine Schürze aus feuerhemmendem Material, die Schutz bietet, weil sie nicht schmilzt.

 

Aschenbecher sollten groß und standsicher sein. Es gibt sie mit Anklemmvorrichtung für Tisch oder Rollstuhl und mit einer festen Ablage für die Zigarette, sodass die Glut in den Aschenbecher fällt. Tipp: Feuerzeuge sind handhabungssicherer als Streichhölzer.

 

Es verbleibt das Problem, eine Zigarette sicher zu halten. Dies lässt sich mit einem Zigarettenhalter lösen, auch Rauchroboter oder einfach Rauchhilfe genannt, eine Kombination aus Aschenbecher, Halter, Schlauch und Mundstück, ähnlich einer Wasserpfeife, nur ohne Wasser. Hierbei wird die Zigarette in einen Halter geklemmt und durch das Mundstück am Ende des Schlauches wird geraucht.

 

Und in einem Haushalt, in dem geraucht wird, darf ein Rauchmelder nicht fehlen, möglichst batteriebetrieben, damit auch bei Stromausfall alarmiert wird. Sie sind preiswert, in jedem Baumarkt zu erhalten und leicht zu montieren.

 

Die genannten Rauchhilfen sind im Sanitätshandel erhältlich. Im Internet findet man sie unter dem Suchwort Rauchhilfen.

 

5. Alternative

 

Zum Tabakrauchen gibt es eine Alternative: elektrische Zigaretten, auch elektronische Zigaretten oder E-Zigaretten genannt. Dies sind, oft dem Aussehen normaler Zigaretten angepasst, elektrisch betriebene Geräte (mit Akku), in denen mittels einer durch Steuerelektronik erhitzten Heizspirale eine aromatisierte Flüssigkeit verdampft wird. Die Flüssigkeit besteht aus einer Trägersubstanz (meist Propylenglycol oder Glycerin), verschiedenartigsten Aromastoffen, die den Geschmack bestimmen, sowie einer unterschiedlich hohen Beigabe von Nikotin (auch nikotinfrei). Der daraus resultierende, sichtbare Dampf wird vom Konsumenten wie Zigarettenrauch inhaliert. Im Unterschied zur traditionellen Zigarette findet jedoch keine Verbrennung von Tabak oder anderen Pflanzen statt. Deshalb enthält der Dampf keine rauchtypischen, schädlichen Bestandteile wie Kohlenstoffmonoxid, Teer und andere.

 

Allerdings sind auch bei der E-Zigarette keineswegs alle Inhaltsstoffe der Flüssigkeit gesundheitlich unbedenklich und die Annahme, dass sie unschädlich oder harmlos sei, ist unzutreffend. Zwar sind die meisten Zutaten als Lebensmittelzusätze zugelassen, das heißt zum Verspeisen nicht verboten. Beim Inhalieren aber gelangen alle verdampften Chemikalien als ultrafeine Partikel direkt über die Atemwege in den Körper. Daneben können,  zum Teil aus der Heizspirale stammend, hochgiftige Schwermetalle freigesetzt werden wie Cadmium, Chrom, Blei, Mangan und Nickel, die sich wiederum im Körper einlagern und erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringen wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Hirnschäden und Atemwegserkrankungen. Zum Beispiel haben Dampfer ein doppelt so hohes Risiko, an chronischem Husten oder anderen Atemwegsbeschwerden zu leiden, wie Nichtdampfer (und natürlich Nichtraucher). Und bei Ersteren konnten im Speichel und Urin erhöhte Werte von Nickel und Chrom nachgewiesen werden, die mit den entsprechenden Metallkonzentrationen im Dampf übereinstimmten. Welche Folgen sich langfristig daraus ergeben können, ist derzeit nicht absehbar, weil entsprechende Langzeitstudien fehlen.

 

Dennoch stellen elektrische Zigaretten nach derzeitigen Erkenntnissen – gemessen am herkömmlichen Glimmstängel und mit den oben genannten Einschränkungen – eine weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen dar. Ob elektrische Zigaretten auch bei der Tabakentwöhnung nachhaltig wirksam sein können, darüber fehlt bislang der abschließende Nachweis. Die Rückfallquote bewegt sich jedenfalls etwa in der Höhe herkömmlicher Rauchentwöhnung. Insgesamt sind elektrische Zigaretten wohl eher als das geringere Übel im Vergleich zur schwer gesundheitsschädigenden Tabakzigarette anzusehen.

 

Für Huntington-Betroffene, die eine Zigarette nicht mehr sicher halten können, fällt die Bewertung indessen positiver aus. Für diesen Personenkreis besteht der große Vorteil einer elektrischen Zigarette vor allem darin, dass keine Brandgefahr besteht, denn der Heizvorgang (bis 65 Grad Celsius) findet nur statt, wenn gerade an der Zigarette gezogen wird. Mit Saugen an der Zigarette wird dieser Vorgang aktiviert und eine Leuchtdiode simuliert dabei deren Glühen. Wenn sie zwischen den Zügen nur gehalten wird, ist sie nahezu kalt. Außerdem muss zum Anzünden nicht mit Feuerzeug oder Streichhölzern hantiert werden und es verbrennt kein Material, sodass auch keine glühende Asche herabfallen kann. Unter diesem Aspekt stellt die E-Zigarette eine gangbare Alternative zur klassischen Tabakzigarette dar. Ob sie wirklich als geeigneter Ersatz akzeptiert wird, dürfte sich nach einer unverbindlichen Probe zeigen.

 

6. Fazit

 

Insgesamt besitzt das Rauchen für viele Betroffene der Huntington-Krankheit einen hohen Stellenwert, auch als Symbol der Selbstständigkeit. Dieses aufzugeben ist eine Entscheidung, die sehr schwerfällt, nicht zuletzt wegen des mit dem Nikotingenuss verbundenen Suchtcharakters. Dennoch: als Angehöriger oder Betreuer eines Huntington-Patienten trägt man mit an der Verantwortung, auf die gesundheitlichen Risiken des Rauchens zumindest nachdrücklich hinzuweisen. Allerdings ist die „Ungesundheit“ im Vergleich zur Huntington-Krankheit relativ zu bewerten. Im Abwägen der Vorteile und Gefahren sollte man diesen Aspekt daher großzügig werten, und zwar aus Sicht und zu Gunsten des Betroffenen. Keine Großzügigkeit darf es allerdings geben, wenn es um die Vorsorge zur Verhütung der Brandgefahr geht. Gesundheit und Leben des Betroffenen und anderer erlauben an diesem Punkt keine Nachlässigkeit. Oberstes Gebot beim Rauchen ist daher auf alle Fälle: durchgehende Aufsicht! Und rauchen im Bett sollte unter keinen Umständen erlaubt werden! Dies dem Patienten einfühlsam, aber nachdrücklich nahe zu bringen, sollte Angehörigen und Betreuern ein wichtiges Anliegen sein. Der Wechsel zur elektrischen Zigarette könnte sich als annehmbarer Kompromiss erweisen.

 

7. Weiterführende Information

 

- Zum Huntington-Ratgeber - dem kostenlosen Handbuch für den Umgang mit der Huntington-Krankheit - klicken Sie hier auf RATGEBER

- Zur Übersicht und Erreichbarkeit der nationalen und internationalen Huntington-Selbsthilfeorganisationen klicken Sie hier auf SELBSTHILFE

- Zu den Huntington-Zentren und -Ambulanzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz klicken Sie HIER.

 

 8. Feedback

 

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Autor: Ekkehart Brückner                                                                                                                                                                                                                                                   Stand: März  2020