Die  Vorsorgevollmacht  Bei  Huntington

Die wichtige Ergänzung der Patientenverfügung


1. Zweck der Vollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten soll, bevor der Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit eintritt. Der Bevollmächtigte muss mit diesem Amt einverstanden sein. Eine derartige Vollmacht ist vor allem ratsam, wenn eine Person an einer Krankheit leidet, die mit ihrem Fortschreiten das Entscheidungsvermögen beeinträchtigen wird. Dies trifft auf Huntington-Betroffene zu. Auch für Regelungen nach einem Unfall lässt sich vorsorgen. Soweit durch eine Vorsorgevollmachtin erforderlichem Ausmaß vorgesorgt wird, ersetzt sie in aller Regel die Bestellung eines gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertreters.

 

2. Inhalt und Umfang

 

Der Betroffene kann festlegen, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig wird. Es ist möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Beispielsweise könnte sich eine Vertrauensperson um die Bankgeschäfte kümmern, eine andere um gesundheitliche Belange. Die Vorsorgevollmacht lässt sich auf alle rechtlich bedeutsamen Handlungen beziehen, bei denen Stellvertretung zulässig ist. Dazu gehören:

 

·   persönliche Angelegenheiten (zum Beispiel Vertretung gegenüber Versicherungen, Gerichten, Ämtern und Behörden; Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen; Abschluss von Verträgen),

 ·     Vermögensangelegenheiten (zum Beispiel Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten; Verwaltung des Einkommens und Vermögens des Vollmachtgebers und Verfügung über seine Bankkonten),

 ·    Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten (zum Beispiel Kündigung der Wohnung; Auflösung des Haushalts; Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim),

 ·     Gesundheitsangelegenheiten (zum Beispiel Gesundheitsvorsorge; Einsicht in Patientenunterlagen; Organisation der Pflege; Organspende; Entbindung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht; Entscheidungsbefugnis bezüglich durchzuführender ärztlicher Maßnahmen und Einwilligungsbefugnis bei Operationen) und

 ·    sonstige Angelegenheiten (zum Beispiel Entgegennahme und Öffnen der Post; Regelung der Vergütung für die Tätigkeit des Bevollmächtigten oder Entschädigung für seinen Aufwand).

 ·         Geschäfte, die der Bevollmächtigte nicht wahrnehmen soll.

 

Eine Vorsorgevollmacht muss zumindest folgende Punkte enthalten:

 

·         Name, Geburtsdatum, Adresse der Vertrauensperson (oder Vertrauenspersonen),

 ·        Aufgabenbereiche, für die die bevollmächtigte Vertrauenspersonen zuständig sein wird,

 ·        Zeitpunkt, ab welchem die Vorsorgevollmacht wirksam werden und wie lange sie gelten soll und

 ·      individuelle Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen über seine Zukunft, beispielsweise bezüglich Pflegeleistungen, Heimaufenthalt beziehungsweise       Heimeinweisung, medizinische Versorgung, Lebenserhaltung bei Unfall und Krankheit, Letzteres gegebenenfalls mit Hinweis auf eine Patientenverfügung.

 

Ausgeschlossen sind – neben den nicht vertretbaren Rechten wie Wahlrecht oder elterliche Rechte – Entscheidungen über eine geschlossene Unterbringung, über unterbringungsähnliche Maßnahmen wie das Festbinden am Bett, Anschnallen im Rollstuhl, Sedierung mit Medikamenten, wie es bei Huntington-Patienten in der Regel zu erwarten ist, oder Einwilligung in Behandlungen, die als gefährlich gelten (Operationen). Eine Entscheidung über diese Maßnahmen darf nur das Gericht treffen. Bei Gefahr im Verzuge – beispielsweise bei Sturz eines Betreuten aus dem Bett – darf der Bevollmächtigte für die notwendige unterbringungsähnliche Maßnahme (in diesem Fall die Anbringung von Bettgittern) eine vorläufige Entscheidung treffen. Er hat aber unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, wenn die Maßnahme länger dauern soll (mehr als zwei Tage) oder regelmäßig erfolgen muss (zum Beispiel immer nachts).

 

Damit der Bevollmächtigte über ein Konto des Vollmachtgebers verfügen kann, verlangen Banken meist eine spezielle Bankvollmacht, die in der Vorsorgevollmacht enthalten sein muss. Es muss detailliert beschrieben sein, für welches Konto und bei welcher Bank diese Spezialvollmacht gilt. Einfacher ist es, dem Bevollmächtigten eine Zeichnungsberechtigung für das entsprechende Konto zu erteilen. In jedem Fall muss dieser sich – will er auf das Konto zugreifen – mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Die Frage der Notwendigkeit einer speziellen Bankvollmacht klärt man am besten rechtzeitig mit seinem Bankinstitut.

 

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht muss die betroffene Person noch handlungs- und entscheidungsfähig sein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss über die gewählte, die gesetzliche oder die gerichtliche Erwachsenenvertretung entschieden werden.

 

3. Form der Vollmacht

 

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht gibt es drei Möglichkeiten:

 

·         sie wird eigenhändig geschrieben und unterschrieben,

·         der Vollmachtgeber erstellt eine maschinengeschriebene Fassung (PC) oder füllt ein Formular aus, das von ihm sowie von drei Zeugen unterschrieben wird,     oder

 ·         sie wird vor einem Notar, einem Rechtsanwalt, einem Erwachsenenschutzverein oder vor Gericht errichtet.

 

Um alle Eventualitäten zu berücksichtigen ist es ratsam, bei der Formulierung des Dokuments einen Notar oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, weil beide umfassend über die Rechtswirkung und den Inhalt beraten können. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr sicher und anerkannt. Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht betragen je nach Aufwand etwa 500 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen). Die Frage der Kosten sollte man zuvor mit Notar oder Rechtsanwalt klären. Das erste Informationsgespräch über die Vorsorgevollmacht ist bei einem Notar oft kostenlos. Wenn in der Vorsorgevollmacht Einwilligungen in gravierende medizinische Behandlungen festgehalten werden beziehungsweise die Vorsorgevollmacht Entscheidungen über eine dauernde Änderung des Wohnortes oder die Besorgung von wichtigen Vermögensangelegenheiten umfasst, muss die Vorsorgevollmacht vor einem Notar, einem Rechtsanwalt, einem Erwachsenenschutzverein oder vor Gericht errichtet werden.

 

Das Eintreten des Vorsorgefalls, also das Inkrafttreten der Vorsorgevollmacht, wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) von einem Notar registriert. Darüber wird eine Registrierungsbestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung wird dem Bevollmächtigten eine Übersicht über die mit der Vorsorgevollmacht verbundenen Rechte und Pflichten ausgehändigt. Wenn der Bevollmächtigte bei Vornahme einer Vertretungshandlung die Registrierungsbestätigung vorlegt, darf ein Dritter auf den Eintritt des Vorsorgefalls vertrauen.

 

Der Betroffene hat die Möglichkeit, die erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wird im ÖZVV registriert (gebührenpflichtig).

 

4. Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht, Beratung

 

Eine Vorsorgevollmacht muss gut überlegt und sollte nicht im Schnellverfahren, nicht gutgläubig und leichtfertig erteilt werden. Sie setzt das uneingeschränkte persönliche Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Zum Beispiel unterliegt ein Bevollmächtigter, der mit der Vermögensverwaltung betraut ist, nicht der Kontrolle des Gerichts wie ein gesetzlicher oder gerichtlicher Erwachsenenvertreter. Er braucht Außenstehenden keine Rechenschaft abzulegen. Das mag ein Nachteil der Vorsorgevollmacht gegenüber einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung sein. Es ist insofern abzuwägen, in die Vorsorgevollmacht einen Kontrollmechanismus aufzunehmen, zum Beispiel die Erteilung der Vollmacht nach dem Vier-Augen-Prinzip. Das heißt, dass zwei Bevollmächtigte nur gleichzeitig von ihr Gebrauch machen können.

 

Eine Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall frühzeitig und sorgfältig formuliert und mit Experten und nahestehenden Menschen besprochen werden. Es ist empfehlenswert, Beratung von mehreren Stellen in Anspruch zu nehmen. Information gibt es zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz (BMJ), bei den Juristen der Patientenanwaltschaft, bei den Erwachsenenschutzvereinen oder auf der Amtshelferseite (www.help.gv.at). Darüber hinaus gibt es fertige Formulare (im Internet unter dem betreffenden Stichwort zu finden), etwa vom BMJ. Solch ein Vordruck ersetzt nicht eine Beratung, und seine Benutzung setzt eine intensive Beschäftigung mit dem Thema voraus. Das Muster einer Vorsorgevollmacht können Sie HIER (kostenlos) herunterladen.

 

5. Weiterführende Information

 

- Zum Huntington-Ratgeber - dem kostenlosen Handbuch für den Umgang mit der Huntington-Krankheit - klicken Sie hier auf RATGEBER

- Zur Patientenverfügung bei Huntington klicken Sie hier auf VERFÜGUNG

 

6. Feedback

 

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Autor: Ekkehart Brückner                                                                                                                                                                                                                                                      Stand: Juli 2018